Abschiebung einer Mutter mit vier Kindern

Angesichts der Bestimmungen der EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Personen in Art. 21 ff., der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2014 und der Tarakhel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eindeutig, dass bei der Anordnung einer Abschiebung den Belangen von Familien mit

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