Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über einen Aufenthaltstitel verfügt, kann, wenn er die im Unionsrecht vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangen. In dem dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zugrunde liegenden Fall erhielt E. K., eine ghanaische Staatsangehörige, im Jahr 2013 als Familienangehörige eines
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