Agentur für Arbeit

Kindergeld – und die Zuständigkeit der Familienkassen für das Erhebungsverfahren

Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (hier: Stundung einer Kindergeldrückforderung) beim Inkasso-Service Recklinghausen und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig.

Dies entschied jetzt

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Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren – und der Inkasso-Service der Arbeitsagentur Recklinghausen

Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (z.B. Erlass und Stundung von Kindergeldrückforderungen) beim Inkasso-Service Recklinghausen und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig.

Ansprüche

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Der Inkasso-Service der Familienkasse

Seit März 2015 bearbeitet die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bundesweit alle Inkasso-Fälle, die Kindergeld betreffen. Die Behörde entscheidet u.a. über Anträge auf Stundung und Erlass von Kindergeldrückforderungsansprüchen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf ist der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit

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Doppelzahlung beim Kindergeld

Die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung kann im Falle einer parallelen Zahlung durch die Familienkasse des öffentlichen Dienstes auch gem. § 70 Abs. 2 EStG erfolgen.

In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht entschiedenen Fall war der Vater des Kindes zunächst zeitlich befristet

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Kindergeld – und das Auslandsstudium

Eltern können für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen, wenn das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält.

Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer

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Aktenstudium bei der Familienkasse

Die Familienkasse muss sich mit den in den Akten befindlichen Unterlagen auch auseinandersetzen, bevor sie einen Antrag auf Kindergeld ablehnt. Diese erstaunliche Feststellung musste jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Klageverfahren treffen, in dem es eigentlich um die Frage ging,

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Kindergeld trotz Vollzeitbeschäftigung

Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten lässt nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster den Kindergeldanspruch für die Zeiten der Berufsausbildung selbst dann nicht entfallen, wenn hierdurch der gesetzliche Jahresgrenzbetrag eigener Einkünfte des Kindes überschritten wird.

In dem jetzt

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