Flüchtling

Kindernachzug zum subsidiär Schutzberechtigten

Die zum Kindernachzug nach § 32 AufenthG entwickelten Grundsätze zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei einer gesetzlichen Altersgrenze gelten auch für den Nachzug zum subsidiär schutzberechtigten Elternteil nach § 36a AufenthG. Der Ausschluss des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG 2016 ist nicht verfassungswidrig, weil Härtefällen durch die

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Flüchtlinge

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Für den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen einerseits und zu subsidiär Schutzberechtigten andererseits bestehen unterschiedliche Voraussetzungen. Dies steht mit höherrangigem Recht im Einklang. In den vier jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen wurden die von den Angehörigen zwischen 2016 und 2019 gestellten Visumanträge zum Nachzug von bzw. zu ihren zu diesen Zeitpunkten

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Flüchtlingsstatus in der EU – internationaler Familienschutz in Deutschland

Die Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hindert nicht die Zuerkennung internationalen Familienschutzes im Bundesgebiet.  Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgerichts in dem Fall eines Klägers, nach eigenen Angaben somalischer Staatsangehöriger, dem in Italien internationaler Schutz zuerkannt wurde. Hiernach reiste er in das Bundesgebiet ein, wo er

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Fensterblick

Kindernachzug der mittlerweile volljährigen Tochter zu einem anerkannten Flüchtling

Das Bundessozialgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Bestimmungen der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG gerichtet, mit dem insbesondere geklärt werden soll, auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung der Minderjährigkeit abzustellen ist, wenn ein Kind eines anerkannten Flüchtlings sich auf den Nachzugstatbestand des Art. 4 Abs. 1

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Baby

Zweckvaterschaftsanerkennung – und der Familiennachzug der Mutter

Eine Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht den Familiennachzug der ausländischen Mutter zu ihrem minderjährigen deutschen Kind. Der Ausschluss des Familiennachzugs bei zu aufenthaltsrechtlichen Zwecken begründetem Verwandtschaftsverhältnis (§ 27 Abs. 1a Nr. 1 Alt. 2 AufenthG) ist nicht auf den Nachzug der leiblichen ausländischen Mutter zu ihrem minderjährigen Kind anwendbar, dessen deutsche Staatsangehörigkeit

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Flüchtling Hamburg Hafen

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – und der Elternnachzug trotzt zwischenzeitlicher Volljährigkeit

Der Gerichtshof der Europäischen Union soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen klären. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Unionsgerichtshof zur Klärung der Frage angerufen, ob die deutsche Rechtslage, nach der die nachgezogenen Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht nur bis zu dessen Volljährigkeit

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Familie

Anerkannte Flüchtlinge – und der Nachzug zwischenzeitlich volljährig gewordener Kinder

Der Gerichtshof der Europäischen Union soll Fragen zum Nachzug volljährig gewordener Kinder zu anerkannten Flüchtlingen klären. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt den Unionsgerichtshof zur Klärung der Auslegung von Regelungen der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG beim Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen angerufen. Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG des

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Gerichtshof der Europäischen Unoin

Algerische Vormundschaft – und europäische Unionsbürgerschaft

Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen Kafala die Vormundschaft übernommen hat, kann nicht als „Verwandter in gerader absteigender Linie“ dieses Unionsbürgers angesehen werden. Der Mitgliedstaat, in dem der Unionsbürger wohnt, muss jedoch nach einer Würdigung die Einreise des Minderjährigen in sein Hoheitsgebiet und seinen Aufenthalt

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Familiennachzug eines Spätaussiedlers – und die Rückkehr zur Durchführung des Aufnahmeverfahrens

Eine besondere Härte im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG kann auch dann vorliegen, wenn der Zweck des Aufnahmeverfahrens durch das Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid nicht beeinträchtigt wird. Das setzt aber voraus, dass deutschen Behörden eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets

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Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtem

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung den Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtem abgelehnt. Die Regelung des § 104 Abs. 13 AufenthG wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.03.2016 als Teil des sogenannten „Asylpakets II“ in das Aufenthaltsgesetz eingefügt. Sie

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Familiennachzug zum subsidiär schutzberechtigtem Elternteil

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, im Wege einer einstweiligen Anordnung § 104 ABs. 13 AufenthG auszusetzen und so einen Familiennachzug zum subsidiär schutzberechtigtem Elternteil zu ermöglichen. InhaltsübersichtDie gesetzliche RegelungDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Die gesetzliche Regelung[↑] Die Regelung des § 104 Abs. 13 AufenthG wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter

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Familiennachzug – zu einem minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein Antrag auf vorläufige Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten, der in „Asylpaket II“ für zwei Jahre ausgesetzt wurde, ohne Erfolg. In dem entschiedenen Fall begehrten die Beschwerdeführer die vorläufige Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten, hilfsweise

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Familiennachzug in der Patchwork-Familie

An das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG sind höhere Anforderungen zu stellen als an das Vorliegen einer besonderen Härte im Sinne von § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 2 und § 32 Abs. 4 AufenthG. Die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber

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Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen

Nach § 29 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes ist von den Erfordernissen der Lebensunterhaltssicherung und ausreichenden Wohnraums abzusehen, wenn der Visumsantrag der Familienangehörigen innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (oder unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter) gestellt wird. Wird die Flüchtlingseigenschaft erst aufgrund eines verwaltungsgerichtlichen Urteils zuerkannt, mit

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Familiennachzug von Ehegatten türkischer Arbeitnehmer – und die Sprachanforderungen

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestehen beim Familiennachzug von Ehegatten türkischer Arbeitnehmer keine Sprachanforderugnen. Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige) müssen daher für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist die im Jahr 2007

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Altersgrenzen und der Anspruch auf einen Aufenthaltstitel

Bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist für die Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist. Dies gilt im Grundsatz auch für den Nachzugsanspruch von Kindern. Sofern diese Ansprüche allerdings

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Ehegattennachzug aus der Türkei – und die spätere Trennung

Die an­läss­lich der Er­tei­lung einer mehr­jäh­ri­gen Auf­ent­halts­er­laub­nis zum Ehe­gat­ten­nach­zug schrift­lich über­nom­me­ne Ver­pflich­tung, der Aus­län­der­be­hör­de un­ver­züg­lich jede Ver­än­de­rung der ehe­li­chen Le­bens­ge­mein­schaft (z.B. Tren­nung über einen län­ge­ren Zeit­raum, Woh­nungs­wech­sel oder ähn­li­che Um­stän­de) mit­zu­tei­len, be­darf für ihre Wirk­sam­keit kei­ner Rechts­grund­la­ge. Ein Aus­län­der kann sich für Zeit­räu­me, in denen er nach Tren­nung der Ehe­leu­te

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Elternnachzug bei einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

Der Nach­zugs­an­spruch zu einem un­be­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­ling nach § 36 Abs. 1 Auf­en­thG steht je­den­falls bei gleich­zei­ti­ger oder in zeit­li­chem Zu­sam­men­hang ste­hen­der An­trag­stel­lung bei­den El­tern­tei­len zu. Wird einem El­tern­teil das Visum rechts­wid­rig ver­sagt, darf sei­nem Nach­zugs­be­geh­ren die vor­ge­zo­ge­ne Ein­rei­se des an­de­ren El­tern­teils nicht ent­ge­gen­ge­hal­ten wer­den. Der An­spruch auf Nach­zug der

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Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings

Der Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes. Die Eltern eines minderjährigen Flüchtlings, der sich ohne Begleitung in Deutschland aufhält, haben grundsätzlich beide einen Anspruch auf Nachzug zu ihrem Kind. Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag das Begehren einer irakischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines Visums zum

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Anspruch auf persönliche Teilnahme an einer mündlichen Gerichtsverhandlung

Ein generelles vom jeweiligen Einzelfall unabhängiges Recht des Klägers eines Streitverfahrens über die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug, ihm die persönliche Teilnahme an einer mündlichen Gerichtsverhandlung zu ermöglichen, besteht nicht einmal für den begünstigten Personenkreis derjenigen Ausländer, die dem Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union unterfallen (vgl. Art. 31 Abs. 4 lt.

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Familiennachzug und der Halbbruder mit Unionsbürgerschaft

Minderjährigen Kindern kann der Nachzug zu ihrer Mutter, die berechtigt im Bundesgebiet mit ihrem Sohn deutscher Staatsangehörigkeit in häuslicher Gemeinschaft lebt, wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts verweigert werden. Dem steht auch europäisches Unionsrecht nicht entgegen, denn in den Kernbestand der Unionsbürgerschaft des deutschen Halbbruders wird dadurch nicht eingegriffen, da er

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Ausländische Sorgerechtsentscheidungen

Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind in Deutschland grundsätzlich anzuerkennen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun in vier bei ihm anhängigen Revisionsverfahren entschied, müssen deutsche Behörden und Gerichte ausländische Sorgerechtsentscheidungen im Visumverfahren grundsätzlich anerkennen. Sie dürfen diese nur dann außer Acht lassen, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung offensichtlich unvereinbar ist.

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Spracherfordernis beim Nachzug zu Deutschen

Das gesetzliche Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse gilt beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu Deutschen nur eingeschränkt. Anders als beim Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen muss hier das Visum zum Ehegattennachzug schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres

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Der Nachzug zu einem deutschen Ehepartner

Das Visum für den Ehegattennachzug zu einem Deutschen muss schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind, denn das gesetzliche Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu Deutschen gilt nur eingeschränkt. So

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Aufenthaltserlaubnis für sonstige Familienangehörige

Auch „sonstigen Familienangehörige“ – etwa einem Bruder oder einer Schwester – eines hier lebenden Ausländers kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sowohl die speziellen Voraussetzungen des § 36 Abs.2 Satz 1 AufenthG als auch die allgemeinen Erfordernisse des § 5 AufenthG erfüllt sind. In dem hier

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Deutsche Sprachkenntnisse für den Familiennachzug

Die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, verstößt nach einer aktuellenEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen Art. 6 Abs. 1, Abs. 2

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Familientrennungen bei Spätaussiedlern

Die Bundesregierung hat gestern den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Gesetz soll eine Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz geschaffen werden, um unvertretbare Familientrennungen bei Spätaussiedlern zu vermeiden. In der Vergangenheit hatte die Aussiedlung nach Deutschland für Spätaussiedler wiederholt

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Das Besuchsvisum und der spätere Ehegattennachzug

Ein visumfreier Ehegattennachzug ist ausgeschlossen, wenn zunächst mit falschen Angaben ein Besuchsvisum ausgestellt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der mit einem sog. Schengen-Visum zu Besuchszwecken eingereist ist und in Dänemark die Ehe mit einem Deutschen geschlossen hat, eine

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Falsche Angaben für das Besuchsvisum

Ein visumfreier Ehegattennachzug ist ausgeschlossen, wenn die Einreise mithilfe eines mit falschen Angaben erwirkten Besuchsvisums erfolgt ist. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der mit einem sog. Schengen-Visum zu Besuchszwecken eingereist ist und in Dänemark die Ehe mit einem

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Familiennachzug für Drittstaaten-Vater mit EU-Kind

In entsprechender bzw. erweiternder Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU ist Familienangehöriger auch ein drittstaatsangehöriger sorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen Unionsbürger, der Freizügigkeit genießt. Dies gilt auch dann, wenn die wirtschaftliche Existenz des Elternteils nicht gesichert ist. Das entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in dem Fall

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Das Kind in der Ausbildung und das Aufenthaltsrecht der Mutter

Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers wahrnimmt, das in der Europäischen Union seine Ausbildung fortsetzt, hat ein Recht auf Aufenthalt in diesem Aufnahmemitgliedstaat. Dieses Recht setzt nicht voraus, dass der Elternteil über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass er keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Dies

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Niederlassungserlaubnis zum Familiennachzug

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zum Familiennachzug setzt voraus, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Voraussetzungen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG in der Regel vorliegen. Bei der Beurteilung, ob der Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit dauerhaft sichergestellt ist, ist nicht isoliert

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Kindernachzug bei geteiltem Sorgerecht

Das Bundesverwaltungsgericht hatte heute in drei Parallelverfahren darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Kind nach Umsetzung der Familienzusammenführungsrichtlinie nach Deutschland nachziehen kann, wenn nur ein Elternteil hier lebt. Die Familien der Kläger stammen aus dem Kosovo bzw. Mazedonien, wo die drei Mütter weiterhin leben. Die Väter der Kläger kamen

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