Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit einer Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist von Amts wegen bei Versagung einer beantragten Fristverlängerung über den ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraum hinaus zu befassen: Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Oberlandesgericht Dresden eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die
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