Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten.
Die beitragsfreie Familienversicherung ist als Maßnahme des sozialen Ausgleichs nur
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So hat das Bundessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall die Verpflichtung einer Krankenkasse als rechtens angesehen, den Gruppenversicherungsvertrag bei einem privaten Krankenversicherer unverzüglich zu beenden. Nach § 16 SGB V ruht der Leistungsanspruch


