NJW

Die NJW – und ihr Orange

An der Rechtsprechung, wonach verbleibende Zweifel, ob ein Schutzhindernis im Eintragungszeitpunkt vorlag, zu Lasten des Antragstellers des Löschungsverfahrens und nicht des Markeninhabers gehen, hält der Bundesgerichtshof nicht mehr fest. Es obliegt generell dem Markeninhaber, im Löschungsverfahren diejenigen Umstände nachzuweisen, aus denen sich der (Fort-)Bestand seiner Marke ergibt. In dieser Entscheidung

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Osterhase

Goldhasen

Der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ genießt Markenschutz. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage mehrerer Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli, die u.a. den „Lindt-Goldhase“ herstellen, der seit dem Jahr 1952 in Deutschland in goldener Folie und seit 1994 im aktuellen Goldton angeboten wird. Die Herstellerinnen setzten in den letzten

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Markenlöschungsstreit – und der Streitwert

Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht die Festsetzung des Gegenstandswertes für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit auf 50.000 € im Regelfall billigem Ermessen. Im Einzelfall kann der Wert angesichts

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Oberlandesgericht München

Sparkassen-Rot – und die Frage der Verkehrsdurchsetzung

Im Rahmen einer Befragung zur Erstellung eines demoskopischen Gutachtens zur Verkehrsdurchsetzung ist mit der Eingangsfrage zu ermitteln, ob der Befragte das in Rede stehende Zeichen im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen schon einmal wahrgenommen hat. Erst im Anschluss daran kann bei dem Personenkreis, der das Zeichen kennt, nachgefragt

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Oberlandesgericht München

Sparkassen-Rot

Der Bundesgerichtshof hat eine von der Bank Santander betriebene Löschung der roten Farmarke der Sparkassen im Markenregister abgelehnt. Inhaber der roten Farbmarke ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Für ihn ist die am 7. Februar 2002 angemeldete und am 11. Juli 2007 eingetragene abstrakte Farbmarke „Rot“

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Imagewerbung, Unternehmenskennzeichen – Sparkassenrot

Bei der Verwendung eines Zeichens in einer reinen Imagewerbung eines Unternehmens kann eine Zeichenbenutzung für Waren oder Dienstleistungen zu verneinen sein. Wird ein Kollisionszeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen eingesetzt, ist ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 MarkenG mangels markenmäßiger Benutzung nicht gegeben. Es kommt jedoch

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Rote Bankgeschäfte

Der Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der zugunsten der Sparkassen gechhützten Farbmarke Rot geht in eine weitere Runde, der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit an das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen. Der Kläger, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, zu der die Sparkassen

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Oberlandesgericht München

Nivea-Blau

Der Streit über die Löschung der für den Nivea-Hersteller Beiersdorf im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragenen Farbmarke „Blau (Pantone 280 C)“ geht in die nächste Runde. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Marke aufgrund Verkehrsdurchsetzung für „Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Haut- und Körperpflegeprodukte“ eingetragen. Das

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Gelbe Wörterbücher

Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke ist nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer markenmäßigen Verwendung des angegriffenen Farbtons. Zwischen zweisprachigen Wörterbüchern und Sprachlernsoftware besteht hochgradige Warenähnlichkeit. Nimmt der Verkehr auf den angegriffenen Produktverpackungen einen Farbton als eigenständiges (Zweit)Kennzeichen und nicht als Teil eines zusammengesetzten Zeichens wahr, ist dieser Farbton

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Oberlandesgericht München

Wo gelb drauf ist, muß Langenscheidt drin sein

Die gelbe Verpackung und die in Gelb gehaltene Werbung eines Unternehmens, das Sprachlernsoftware vertreibt, verletzt die zugunsten der Langenscheidt-Herausgeberin eingetragene Farbmarke. Die Klägerin des jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Falls ist Inhaberin der kraft Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Farbmarke „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher in Printform. Sie gestaltet ihre gedruckten Wörterbücher seit 1956 und

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