Bundesfinanzhof (BFH)

Die technische Störung des Gerichtsfaxes

Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, kann es ihm zumutbar sein, aus einer allgemein zugänglichen, ihm zur Verfügung stehenden Quelle eine weitere Telefaxnummer des Gerichts in

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Bundesfinanzhof (BFH)

Spontanversagen eines Faxgerätes

Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung ist, dass die Klägerin ohne Verschulden gehindert war, die Begründungsfrist einzuhalten. Eine Fristversäumung ist regelmäßig dann verschuldet, wenn sie für einen pflichtbewussten Rechtsanwalt abwendbar gewesen wäre.

So lag der Fall nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hier:

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Die gefaxte Einspruchsentscheidung

Die Übersendung der Einspruchsentscheidung im Wege des – in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung üblichen – sog. Ferrari-Fax-Verfahrens führt auch ohne qualifizierte elektronische Signatur zu einer wirksamen Bekanntgabe und damit zur Ingangsetzung der Klagefrist.

Bei der Übersendung eines Verwaltungsaktes, wie vorliegend der

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Landgericht Bremen

Die falsche Fax-Nr.

Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten, dass einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an

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Das Fax im Justizzentrum

Gehört ein Telefaxgerät zu einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle, die als Geschäftsstelle sämtlicher angeschlossener Gerichte und Behörden gilt, ist ein per Telefax übermittelter Schriftsatz auch dann in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, an das er adressiert war, wenn für die

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Berufungsbegründung per Telefax

Ein per Telefax übersandter Schriftsatz ist rechtzeitig bei Gericht eingegangen, wenn vor Ablauf des letzten Tages der Frist die gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Gerichts vollständig gespeichert waren. Was aber, wenn das Fax nicht in der Gerichtsakte angekommen ist?

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AG/LG Düsseldorf

Fristfaxe – und die richtige Faxnummer

Der Anwalt hat in geeigneter Weise organisatorisch sicherzustellen, dass die den offiziellen Seiten der Gerichte im Internet entnommenen Faxnummern verschiedener Gerichte dem richtigen Vorgang zugeordnet und Rechtsmittelbegründungen an die richtigen Gerichte übermittelt werden.

Es spricht nichts dagegen, die Faxnummer eines

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Berufungsfax um 23:59 Uhr

Zeichnet das Telefaxgerät eines Berufungsgerichts nur dem Beginn eines Faxempfangs auf – und auch diesen nicht sekundengenau, so ist für die Prüfung der Rechtzeitigkeit des Eingangs nicht auf den letztmöglichen Zeitpunkt abzustellen, sondern auf den für den günstigsten möglichen Zeitpunkt.

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Das besetzte Gerichtsfax

Scheitert der Versuch, die Berufungsbegründung per Telefax an das Berufungsgericht zu übersenden, und lässt sich nicht ausschließen, dass der Grund hierfür ist, dass das Empfangsgerät mit anderen Telefaxsendungen belegt ist, darf der Berufungsführer seine Übermittlungsversuche nicht vorschnell aufgeben.

Nach §

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Amtsgericht

Fax vor Mitternacht

Soll bei der Ermittlung der genauen Uhrzeit zum Zwecke der Wahrung der Frist allein die Anzeige des in der Anwaltskanzlei verwendeten Faxgerätes ausreichend sein, muss diese Anzeige zuverlässig die maßgebliche Zeit wiedergeben. Ist dieses Faxgerät technisch nicht dafür ausgelegt, selbständig

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Fristfaxe und die Fristenkontrolle

Zur Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze bei Anweisung einer Übersendung per Telefax hat sich jetzt der Bundesgerichtshof geäußert. Dabei zeigt sich, dass zuviel Kontrolle des Faxversands – etwa durch Hinterhertelofonieren, ob das Fax auch angekommen ist – manchmal auch nicht gut ist:

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Fristfax um 23:58 Uhr

Bei dem Absenden eines sechsseitigen Telefax um 23.58 Uhr und damit zwei Minuten vor Fristablauf kann ein Rechtsmittelführer nicht begründet darauf vertrauen, dass die Übertragung bis vor 0.00 Uhr beendet werden würde. Daher kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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