Dem Betreiber einer Alarmanlage, die dieser zum Schutz seines Kiosks installiert hat, können bei Fehlalarm Kosten für den Polizeieinsatz auferlegt werden.
In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Neustadt entschiedenen Fall ist der Kläger Inhaber eines Kiosks in Landau. Am 14. August
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