Feuerwehrschäden nach Fehlalarm

Eine Mieterin haftet nach einem von ihr ausgelösten Fehlalarm nicht für die Feuerwehr-Schäden an der Wohnungstüre der Nachbarin. Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfall in der Nachbarwohnung die Feuerwehr ruft, haftet nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstüre

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