Lasik-Augenoperation – und die private Krankenversicherung

Eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien stellt eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung dar. Der private Krankenversicherer muss deshalb bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen. In dem

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Augen-Laser

Eine LASIK-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung besteht daher nach Ansicht des Amtsgerichts München nicht. In dem vom AG München entschiedenen Rechtsstreit unterhielt der spätere Kläger bei der späteren Beklagten eine private Krankenversicherung. Versichert waren danach

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