Augen-Laser

Eine LASIK-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung besteht daher nach Ansicht des Amtsgerichts München nicht.

In dem vom AG München entschiedenen Rechtsstreit unterhielt der spätere Kläger

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