Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Lehrerin wegen schwerer Freiheitsberaubung bestätigt, die einen Kollegen wegen Vergewaltigung falsch belastet hatte.
Die Angeklagte Heidi K., die als Lehrerin in der Georg-August-Zinn-Gesamtschule in Reichelsheim tätig war, zeigte ihren Kollegen, den Studienrat Horst Arnold,
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