Es verstößt nicht gegen Bestimmungen des Rundfunkrechts, wenn im Rahmen eines bundesweiten Fernsehprogramms Werbespots mit regional beschränktem Verbreitungsgebiet gesendet werden. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall ging es um den Sender „Pro Sieben“. Dort war beabsichtigt, solchen Werbekunden, für die eine bundesweite Fernsehwerbung nicht attraktiv ist, die Möglichkeit regionaler
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