Der Holzspieß in dem Bratwurstspieß

Das Gewicht des Holzspießes beim Bratwurstspieß und beim Fleischspieß sind bei der Angabe der Füllmenge auf Fertigpackungen zur Füllmenge und nicht zur Verpackung und deren Gewicht (Tara) zu zählen. Da es sich bei dem Holzspieß um einen integrierten notwendigen Warenbestandteil handelt, der nach der Verkehrsanschauung als Einheit mit dem Produkt

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Frischkäseverpackung

Frischkäse in der „Mogelpackung“

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Vertreiber mehrerer Frischkäsesorten – Rondelé in den Sorten „Knoblauch von der Garonne und feine Kräuter“, „Walnüsse aus der Dordogne“, „Ziegenkäse aus dem Poitou“ und „Meersalz aus der Camargue“ verurteilt, es zu unterlassen, diesen in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben, wenn die Verpackung mit

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Wie schwer ist ein Butterhörnchen?

Nur wenn die Füllmenge von Fertigpackungen nach Gewicht gekennzeichnet ist, dürfen diese Fertigpackungen mit Feinen Backwaren (hier: Aprikosen-, Apfel-, Kirschtaschen, Butter-, Plunderhörnchen, Schoko-Croissants, Mini-Berliner) in einer Füllmenge von mehr als 100 g gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. Von dieser Füllmengenkennzeichnung befreit sind nach § 10 Abs. 1 FPackV nur

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Einheitliche Herstellerangaben auf Lebensmittelverpackungen

Das EU-Parlament fordert einheitliche Herstellerangaben auf Lebensmittelverpackungen, um Konsumenten besser zu informieren. Neben den Zutaten sollen in Zukunft auch gesundheitsgefährdende Stoffe wie Trans-Fettsäuren oder Allergieerreger aufgeführt werden. Außerdem soll Schluss mit dem Kleingedruckten auf den Packungen sein. Verpackungsangaben bisher: Bisher müssen auf den Lebensmittelverpackungen folgende Angaben vorhanden sein: Produktbezeichnung Liste

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Backwaren fertig verpackt

Auf Fertigpackungen mit Backwaren muss Gewicht angegeben werden Fertigpackungen mit Backwaren und einer Füllmenge von mehr als 100 g dürfen nur unter Angabe des Gewichts auf der Verpackung in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt auch für teilweise durchsichtige Fertigverpackungen von “ofenfrisch” angebotenen Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen

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Verpackte Backwaren

Auch auf teilweise durchsichtigen Fertigverpackungen von „ofenfrisch“ angebotenen Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen oder Schokocreme-Croissants muss nach den Bestimmungen der Fertigrpackungsverordnung stets das Gewicht angeben werden, wenn die Füllmenge mehr als 100 g beträgt. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Rechtsstreit klagte ein Unternehmen, das zu einer

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Schreibmaschine

Änderung der Verpackungsverordnung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung auf den Weg gebracht. Durch die Änderung sollen die Packungsgrößen für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen außer für Wein, Sekt und Spirituosen mit Wirkung ab dem 11. April 2009 freigegeben werden. Der Entwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/45/EG

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