Wie schwer ist ein Butterhörnchen?

Nur wenn die Füllmenge von Fertigpackungen nach Gewicht gekennzeichnet ist, dürfen diese Fertigpackungen mit Feinen Backwaren (hier: Aprikosen-, Apfel-, Kirschtaschen, Butter-, Plunderhörnchen, Schoko-Croissants, Mini-Berliner) in einer Füllmenge von mehr als 100 g gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. Von dieser

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Backwaren fertig verpackt

Auf Fertigpackungen mit Backwaren muss Gewicht angegeben werden

Fertigpackungen mit Backwaren und einer Füllmenge von mehr als 100 g dürfen nur unter Angabe des Gewichts auf der Verpackung in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt auch für teilweise durchsichtige Fertigverpackungen

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Verpackte Backwaren

Auch auf teilweise durchsichtigen Fertigverpackungen von „ofenfrisch“ angebotenen Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen oder Schokocreme-Croissants muss nach den Bestimmungen der Fertigrpackungsverordnung stets das Gewicht angeben werden, wenn die Füllmenge mehr als 100 g beträgt.

In einem jetzt vom

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Schreibmaschine

Änderung der Verpackungsverordnung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung auf den Weg gebracht. Durch die Änderung sollen die Packungsgrößen für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen außer für Wein, Sekt und Spirituosen mit Wirkung ab dem 11. April 2009

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