Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich aktuell in zwei Verfahren eines Bochumer Strafgefangenen mit den rechtlichen Anforderungen für die Fesselung von Strafgefangenen bei Transporten zu befassen:
Der betroffene Strafgefangene ist Kampfsportler mit erheblicher Wettkampferfahrung. Er verbüßt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren
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