Es ist rechtsfehlerhaft, das Festnahmeverhalten des Angeklagten gegen die Richtigkeit seiner Einlassung in Ansatz zu bringen. Gleiches gilt für die Reihenfolge der Ausübung seines Rechts zur Benachrichtigung Dritter sowie zur Konsultation eines Verteidigers. Dieser Umstand lässt von Rechts wegen keine den Angeklagten belastende beweiswürdigende Umsetzung zu; denn nach § 136
LesenSchlagwort: Festnahme
Notwehr nach Irrtum über Festnahmerecht
Wer sich schuldlos irrtümlich zur vorläufigen Festnahme für berechtigt erachtet, darf sich gegen einen rechtswidrigen Faustschlag des Festgehaltenen mit einem eigenen Faustschlag zur Wehr setzen. In der hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Schadensersatzklage hatte der beklagte Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens im Juni 2013 die Filiale eines Baumarkts in Paderborn zu überwachen.
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