Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Notwehr nach Irrtum über Festnahmerecht

Wer sich schuldlos irrtümlich zur vorläufigen Festnahme für berechtigt erachtet, darf sich gegen einen rechtswidrigen Faustschlag des Festgehaltenen mit einem eigenen Faustschlag zur Wehr setzen. In der hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Schadensersatzklage hatte der beklagte Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens im Juni 2013 die Filiale eines Baumarkts in Paderborn zu überwachen.

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