Festsetzungsfrist – und ihre Ablaufhemmung in Kindergeldfällen

Die für die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist im Fall einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder einer Steuerhinterziehung gemäß § 171 Abs. 7 der Abgabenordnung maßgebliche Verfolgungsverjährung beginnt erst mit der letztmals aufgrund desselben Tuns oder Unterlassens zu Unrecht erlangten fortlaufenden Kindergeldzahlung. Die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ist möglich, wenn sich die für

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Kalender

Gesonderte Feststellung trotz Ablauf der Festsetzungsfrist

Eine gesonderte Feststellung kann auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als die gesonderte Feststellung für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen ist (§ 181 Abs. 5 AO). Hierdurch soll verhindert werden, dass die rechtliche Verselbständigung

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Uhr

Steueransprüche, Erstattungsansprüche – und die Ablaufhemmung

Die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ist nicht auf die Fälle unwirksamer Steuerfestsetzungen beschränkt. Vielmehr ist grundsätzlich jeder mit dem Steueranspruch zusammenhängende Erstattungsanspruch geeignet, eine Ablaufhemmung auszulösen. Allerdings muss der Erstattungsanspruch, soll er den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen, vor Ablauf dieser Frist entstanden sein. Eine im Vorgriff auf

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Bundesfinanzhof (BFH)

Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags – wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

Ein Investitionsabzugsbetrag kann gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige im späteren Jahr der Investition zwar den (innerbilanziellen) Abzug von 40 % der Anschaffungskosten vornimmt, es aber unterlassen hat, den in einem Vorjahr abgezogenen Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell hinzuzurechnen, und

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Schenkung mehrerer Gegenstände – und der Beginn der Festsetzungsfrist

Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das Finanzamt aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände. Nach § 47 AO erlöschen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis u.a. durch Verjährung. Eine

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Kindergeldfestsetzung – und ihre Aufhebung in Doppelzahlungsfällen

Hat ein Kindergeldberechtigter Kindergeld von einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bezogen und nimmt aufgrund seines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst die Familienkasse des Dienstherrn die Zahlung von Kindergeld auf, kann die nun sachlich unzuständige Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG aufheben. Die fünfjährige Festsetzungsfrist aufgrund leichtfertiger Steuerverkürzung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Rückwirkendes Ereignis – und der maßgebliche Zeitpunkt

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Eintritt des rückwirkenden Ereignisses ist nicht der Erlass des Bescheides, mit dem die Bilanzpositionen erstmalig korrigiert wurden, sondern der Zeitpunkt in dem die Änderungen Wirksamkeit erlangen. Wird der Bescheid gerichtlich angefochten, tritt die Wirksamkeit erst mit Rechtskraft des Urteils ein. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist

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Festsestzungsfrist nach Betriebsprüfungen

Die Steuerfestsetzungsfrist nach Außenprüfungen kann am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ausgerichtet werden. Für das Bundesverfassungsgericht ist die vom Bundesfinanzhof vertretene Auslegung von § 171 Abs. 4 Satz 3 AO, wonach sich bei Außenprüfungen der Lauf der Festsetzungsfrist nur bei definitivem Unterbleiben der Schlussbesprechung nach dem Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlung richte, verfassungsrechtlich

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Missverständliche Steuerbescheinigungen – und die verlängerte Festsetzungsfrist

Bei einer irrtümlichen Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen scheidet eine Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO mangels Leichtfertigkeit aus. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um einen angestellte Arzt. Dieser ist Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Zu den Pflichtbeiträgen, die der Höhe nach denen

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Festsetzungsverjährung – bei Steuerhinterziehung

Die Festsetzungsfrist beträgt nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO zehn Jahre, wenn hinsichtlich der sich durch die Änderungsbescheide ergebenden Nachforderungen die Voraussetzungen für eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO vorliegen. Danach begeht eine Steuerhinterziehung, wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen vorsätzlich unrichtige oder

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Steuern verjähren nicht am Wochenende

Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall beantragte ein Arbeitnehmer für 2007 die sog. Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Antrag

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Die Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer?

Die Umsatzsteuer ist keine Verbrauchsteuer i.S. des § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, so dass die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO vier Jahre beträgt. Der Bundesfinanzhof hat bereits ausgeführt, dass dies durch § 21 AO belegt werde, der die Zuständigkeit zur

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Straßenausbau 1998 – Straßenausbaubeitragsbescheid 2012

Die 10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG des Landes Sachsen-Anhalt ist nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt verfassungsgemäß. In dem dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Berufungsverfahren wenden sich Grundstückseigentümer gegen den Bescheid einer Gemeinde, mit dem sie im September 2012 für den in den Jahren 1995 bis

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Die leichtfertige Verletzung der Anzeigepflicht eines Notars – und die Festsetzungsfrist für die Grunderwerbsteuer

Die leichtfertige Verletzung der einem Notar nach § 18 GrEStG obliegenden Anzeigepflicht führt nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer gegenüber dem Steuerpflichtigen auf fünf Jahre. Sind die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer leichtfertigen Steuerverkürzung dadurch erfüllt, dass bei einer Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs. 3

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Festsetzungsfrist für Aussetzungszinsen

Gemäß § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO beginnt die -lediglich einjährige- Festsetzungsfrist für Aussetzungszinsen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage endgültig erfolglos geblieben ist. Wird die aufgrund eines Einspruchs gegen den Folgebescheid gewährte AdV nach Ergehen des Grundlagenbescheids zwar zunächst aufgehoben, aber

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Wahrung der Festsetzungsfrist durch das Finanzamt

Die Festsetzungsfrist ist nach Maßgabe des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO schon gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde -mit ihrem Wissen und Wollen- verlassen hat und dem Adressaten tatsächlich (wenn auch erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist)

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Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen

Gibt der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Bescheinigung eines Versorgungswerks in seiner Einkommensteuererklärung Altersvorsorgeaufwendungen in einer Höhe an, die das Doppelte der tatsächlichen Aufwendungen beträgt, so ist das Finanzamt nach Kenntnisnahme von der tatsächlichen Höhe der Aufwendungen auch dann nicht durch die Grundsätze von Treu und Glauben an einer auf §

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Erlass eines Berichtigungsbescheids in verjährter Zeit

Ein Berichtigungsbescheid nach § 129 AO, durch den ein in verjährter Zeit ergangener, unter einer offenbaren Unrichtigkeit leidender Gewerbesteuermessbescheid korrigiert werden soll, kann jedenfalls dann nicht mehr erlassen werden, wenn seit Bekanntgabe des fehlerhaften Bescheids ein Jahr vergangen ist (§ 171 Abs. 2 AO). Ist die Festsetzungsfrist für einen Aufhebungsbescheid

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Festsetzungsfrist in der Betriebsprüfung

Die Zusammenstellung des Prüfungsergebnisses einer Außenprüfung in einem Betriebsprüfungsbericht stellt keine –den Ablauf der Festsetzungsfrist hinausschiebende– letzte Ermittlungshandlung im Rahmen der Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 Satz 3 AO dar. Reicht der Steuerpflichtige nach Zusendung des Betriebsprüfungsberichts eine –ausdrücklich vorbehaltene– Stellungnahme und Unterlagen ein, die zu einem Wiedereintritt in

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Verfristete Steuervergütung

Fällt der Ablauf der Frist für die Beantragung einer Steuervergütung mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist zusammen und wird ein entsprechender Antrag erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist und damit nach dem Erlöschen des Vergütungsanspruchs gestellt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 Abs. 1 AO mit der Folge

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Wieder einmal: Gewerblicher Grundstückshandel

Durchgehandelte und erschlossene Objekte sind gleichermaßen Zählobjekte für die Bestimmung des gewerblichen Grundstückshandels; hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze sind sie zu addieren. Gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn auf die Veräußerung des ersten Objektes eine mehr als zweijährige inaktive Phase folgt, in der die späteren Grundstücksgeschäfte noch nicht konkret absehbar sind

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