Abschiebehaft – und der nicht ausgehändigte Haftantrag

Die unterbliebene Aushändigung des Haftantrags führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung (bzw. nach einer Erledigung der Hauptsache zur Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit), wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können. Soweit der Bundesgerichtshof dies bislang anders gesehen hat, hält er daran nicht fest. Das

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Abschiebungshaft – und die Beschwerdeentscheidung

Hebt das Beschwerdegericht auf die Beschwerde des Betroffenen die Anordnung der Abschiebungshaft auf, ohne über den zugleich gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zu entscheiden, und geht aus den Gründen hervor, dass die Entscheidung bewusst unterblieben ist, scheidet eine Beschlussergänzung gemäß § 43 FamFG aus. Ein auf Beschlussergänzung

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Rechtswidrigkeit eines verdeckten Alkoholtestkaufs

Die Kassiererin eines Supermarktes kann sich nicht gegen Alkoholtestkäufe wehren. Gemäß § 43 Abs. 1 VwGO kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage). Im hier vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Fall fehlt es bei der

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