Kammergericht

Feststellung der materiell-rechtlichen Gesellschafterstellung in einer GmbH – und die Gesellschafterliste

Ein Interesse an der Feststellung der materiell-rechtlichen Gesellschafterstellung gegenüber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt grundsätzlich nicht dadurch, dass der Gesellschafter in der in das Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.

In dem aktuell vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war Alleingesellschafterin der

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Landgericht Bremen

Feststellung zukünftiger Rechtsverhältnisse

Das festzustellende Rechtsverhältnis (§ 256 ZPO) muss grundsätzlich ein gegenwärtiges sein. Betagte und bedingte Rechtsverhältnisse sind feststellungsfähig, nicht aber künftige.

Eine Klage auf Feststellung von Rechtsfolgen aus einem erst künftig möglicherweise entstehenden Rechtsverhältnis ist daher unzulässig.

Allerdings reicht es aus,

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