Bundesfinanzhof (BFH)

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

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Billigkeitsentscheidung bei der Gewinnfeststellung – und ihre Bindungswirkung für die Feststellung des Gewerbesteuermessbetrags

Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.

Im vorliegenden Fall war durch konkludente, selbständige Billigkeitsentscheidung gemäß § 163 AO für

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Zusammenfassung mehrerer Steuerbescheide in einer Verfügung

Die äußerliche Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung stets gebilligt, sofern hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass die Verfügung mehrere unterschiedliche Regelungsinhalte enthält.

So können aus Vereinfachungsgründen beispielsweise Gewinnfeststellungsbescheide in einem Sammelbescheid zusammengefasst werden; sie sind

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Klage gegen einen Feststellungsbescheid

Bei der Auslegung des Klagebegehrens ist zunächst die prozessuale Selbständigkeit der in einem Feststellungsbescheid enthaltenen einzelnen Feststellungen zu beachten.

Die Klage gegen einen Feststellungsbescheid kann verschiedene Ziele verfolgen.

Ein Feststellungsbescheid fasst (in einem Verwaltungsakt) einzelne Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen zusammen, die

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