Oberlandesgericht München

Kapitalanleger-Musterverfahren – und das nicht mehr entscheidungserhebliche Feststellungsziel

Der dem Musterverfahren zugrundeliegende Vorlagebeschluss wird hinsichtlich eines Feststellungsziels gegenstandslos, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist.

Das ist im hier entschiedenen Fall für das Feststellungsziel, mit dem geltend gemacht wird, die Musterbeklagten hätten

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Oberlandesgericht München

Kapitalanleger-Musterverfahren – und die Feststellungsziele

Feststellungsziele sind so auszulegen, dass ein prozessual zulässiges Ergebnis erreicht wird.

Feststellungen zu einem Schadensersatzanspruch, der nicht an eine falsche, irreführende oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformation als Mittel der schriftlichen Aufklärung anknüpft, wären im Kapitalanleger-Musterverfahren unstatthaft.

Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts

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