Oberlandesgericht München

Kapitalanleger-Musterverfahren – und das nicht mehr entscheidungserhebliche Feststellungsziel

Der dem Musterverfahren zugrundeliegende Vorlagebeschluss wird hinsichtlich eines Feststellungsziels gegenstandslos, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist. Das ist im hier entschiedenen Fall für das Feststellungsziel, mit dem geltend gemacht wird, die Musterbeklagten hätten diese Prospektfehler bei sachkundiger und sorgfältiger Prüfung erkennen können und

Lesen
Oberlandesgericht München

Kapitalanleger-Musterverfahren – und die Feststellungsziele

Feststellungsziele sind so auszulegen, dass ein prozessual zulässiges Ergebnis erreicht wird. Feststellungen zu einem Schadensersatzanspruch, der nicht an eine falsche, irreführende oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformation als Mittel der schriftlichen Aufklärung anknüpft, wären im Kapitalanleger-Musterverfahren unstatthaft. Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München ist eine geltend gemachte Feststellung nicht zu treffen, wenn

Lesen
Bundesgerichtshof

Feststellungsziele im Kapitalanleger-Musterverfahren – unbegründet oder gegenstandslos?

Hat das Oberlandesgericht in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz das Feststellungsziel 1 als unbegründet zurückgewiesen und den Vorlagebeschluss hinsichtlich des Feststellungsziels 2 für gegenstandslos erklärt, kann das Rechtsbeschwerdegericht – auf eine Rechtsbeschwerde auf Seiten des Musterklägers hin, mit der die Feststellungsziele 1 und 2 weiterverfolgt werden – die Entscheidung dahingehend

Lesen
Oberlandesgericht München

KapMuG-Verfahren – und der Vorlagebeschluss

Der Vorlagebeschluss (§ 6 Abs. 1 KapMuG) und der Erweiterungsbeschluss (§ 15 Abs. 1 KapMuG) treten im Musterverfahren an die Stelle einer verfahrenseinleitenden Klageschrift und müssen die vom Oberlandesgericht zu treffenden Feststellungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 KapMuG i.V.m. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bestimmt bezeichnen.

Lesen
Frankfurt Skyline

Kapitalanleger-Musterverfahren – und die sich widersprechenden Feststellungsziele

Der Umstand, dass über die Feststellungsziele nicht ohne Widerspruch positiv entschieden werden kann, führt im Kapitalanleger-Musterverfahren nicht zu deren Unzulässigkeit. Im Ausgangspunkt müssen der Vorlagebeschluss (§ 6 Abs. 1 KapMuG) und ggfs. der Erweiterungsbeschluss (§ 15 Abs. 1 KapMuG), die im Musterverfahren an die Stelle einer verfahrenseinleitenden Klageschrift treten, die

Lesen