Mit der Pflicht des Oberlandesgerichts im Rahmen von Kapitalanleger-Musterverfahren, die Grenzen von Feststellungszielen einzuhalten, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Dem zugrunde lag ein vom Hanseatischen Oberlandesgericht entschiedenen KapMuG-Verfahren. Das Oberlandesgericht hat – nach Ansicht des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerhaft –
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