Mehrarbeitszuschläge für Werksfeuerwehrmann

Aus § 6 Nr. 1.07. Mantelrahmentarifvertrag vom 23.08.2018 für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland (MRTV) ergibt sich, dass die regelmäßige monatliche Arbeitszeit deines Werksfeuerwehrmanns, der in 24-Stundenschichten eingesetzt ist, 288 Stunden beträgt. Dabei handelt es sich um die Regelarbeitszeit im

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Feuerwehr im Einsatz

Grundsätzlich muss zwar einem Fahrzeug im Einsatz mit Martinshorn und Blaulicht freie Bahn gewährt werden, aber der Fahrer hat trotzdem Vorsicht walten zu lassen, damit kein anderes Fahrzeug beschädigt wird.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Köln in dem hier

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Feuerwehr

Der Bereitschaftsdienst der Berufsfeuerwehr

Für geleistete Rufbereitschaft haben Berufsfeuerwehrleute eine finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich zu erhalten.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und den Klagen von 12 Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Oldenburg vollumfänglich, den Klagen von 5 Berufsfeuerwehrleuten der Stadt

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Qualifizierter Dienstunfall

Die maßstäblichen Voraussetzungen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls i.S.v. § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt. Hiernach erfordert § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG zunächst in objektiver Hinsicht eine Diensthandlung, mit der

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Der Yoga-Kurs des Feuerwehrmanns

Bei einem Feuerwehrmann reicht es für die Gewährung von Sonderurlaub zum Besuch eines Yoga-Kurses nicht aus, dass der Kurs der allgemeinen Verfassung dienlich ist – auch wenn die Person einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist. Im Übrigen fehlt es am speziellen

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Berliner Feuerwehrbeamte und das 20-Euro-Gesetz

Die Vorschrift des sog. 20-Euro-Gesetzes, nach der für die Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten mit Gewährung der Zulage Ansprüche auf angemessenen Freizeitausgleich abgegolten sind, verstößt gegen Europarecht. Deshalb ist eine weitergehende Entschädigung nicht ausgeschlossen.

So das Verwaltungsgericht Berlin in den hier vorliegenden

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Bereitschaftsdienst und Überstunden bei der Feuerwehr

Dienst, den Be­am­te über die uni­ons­recht­lich höchs­tens zu­läs­si­ge wö­chent­li­che Ar­beits­zeit hin­aus leis­ten, muss in vol­lem Um­fang aus­ge­gli­chen wer­den. Dies gilt auch für Zei­ten des Be­reit­schafts­diens­tes. Kann der Dienst­herr die Frei­zeit­aus­gleichs­an­sprü­che sei­ner Feu­er­wehr­be­am­ten nicht bin­nen eines Jah­res ohne Ge­fähr­dung der Ein­satz­be­reit­schaft

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Bereitschaftsdienst der Feuerwehr-Beamten

Dienst, den Be­am­te über die uni­ons­recht­lich höchs­tens zu­läs­si­ge wö­chent­li­che Ar­beits­zeit hin­aus leis­ten, muss in vol­lem Um­fang aus­ge­gli­chen wer­den. Dies gilt auch für Zei­ten des Be­reit­schafts­diens­tes. Kann der Dienst­herr die Frei­zeit­aus­gleichs­an­sprü­che sei­ner Feu­er­wehr­be­am­ten nicht bin­nen eines Jah­res ohne Ge­fähr­dung der Ein­satz­be­reit­schaft

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Bereitsschaftsdienst bei der Feuerwehr

Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in 23 bei ihm anhängigen Verfahren entschied, eine Geldentschädigung für rechtswidrig abverlangten Bereitschaftsdienst.

Feuerwehrbeamte, die über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst leisten mussten,

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Mit 60 in die freiwilligen Feuerwehr

Die hamburgische Regelung in § 13 FeuerwG und §§ 10, 11 VOFFeuerw, nach der Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, keinen aktiven Feuerwehrdienst mehr leisten dürfen, ist nach Ansicht des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts mit höherrangigem Recht vereinbar.

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Ein Feuerwehrhaus als Bootshaus

In einem Mischgebiet ist eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Gebäudes zum Bootsverleih nicht zulässig, wenn der Bootsverleih nach der Betriebsbeschreibung über ein Störpotenzial verfügt, das nicht mehr mischgebietsverträglich ist.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage einiger

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Bereitschaftsdienst während der Arbeitspausen

Die Arbeistzeitvorschriften nach dem rheinland-pfälzischen Landesrecht und auch die europäischen Arbeitszeitregelungen finden nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz auf Berufsfeuerwehren keine Anwendung. Während der Arbeitspausen haben Feuerwehrbeamte Bereitschaftsdienst zu leisten.

Mit dieser Begründung wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zwei zweier Klagen von

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