Aus § 6 Nr. 1.07. Mantelrahmentarifvertrag vom 23.08.2018 für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland (MRTV) ergibt sich, dass die regelmäßige monatliche Arbeitszeit deines Werksfeuerwehrmanns, der in 24-Stundenschichten eingesetzt ist, 288 Stunden beträgt. Dabei handelt es sich um die Regelarbeitszeit im Sinne des § 6 Nr. 1.01. MRTV. Mehrarbeitszuschläge sind ab
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