Der Feuerwehreinsatz und die Kosten

Soweit ein Feuerwehreinsatz der Lebensrettung einer Person gilt, ist dieser nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz und der einschlägigen Feuerwehrkostensatzung unentgeltlich. Sind nach der Lebensrettung jedoch weitere Hilfeleistungen der Feuerwehr erforderlich, ist der Verursacher des Einsatzes insoweit zahlungspflichtig.

So hat das Verwaltungsgericht

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Der Stundensatz für Feuerwehrleute

Die Satzungsregelung einer Gemeinde über die Höhe des Stundensatzes für den Einsatz eines Feuerwehrmannes ist rechtswidrig, wenn sie nicht auf einer nachvollziehbaren Kalkulation beruht.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines LKW-Halters

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Landgericht Leipzig

Verkohlte Kroketten und die Feuerwehr

Ein Krankenhaus kann nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag den Ersatz seiner Aufwendungen für den Einsatz der Werkfeuerwehr verlangen. Wobei die Werksfeuerwehr nicht bei einem Einsatz durch einen vorherigen Anruf an der Hauspforte oder durch ein „Ein-Mann-Vorauskommando“ abklären muss,

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Kosten eines Feuerwehreinsatzes

Für die Beurteilung, ob ein Feuerwehreinsatz gemäß § 26 Abs.1 NBrandSchG unentgeltlich ist oder unter § 1 Abs. 1 NBrandSchG fällt, ist die ex-ante-Perspektive maßgebend. Genauso gehört die Bergung einer Leiche, die weder auf Veranlassung noch aufgrund des mutmaßlichen Willens

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