Kommt es infolge angebrannten Essens zu starker Rauchentwicklung zu einem Feuerwehreinsatz in dessen Zuge versehentlich die Tür der Nachbarwohnung aufgebrochen wird, kann die Geschädigte keinen Schadensersatz von ihrer verursachenden Nachbarin verlangen, da der Türaufbruch außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt. Die Feuerwehr handelt in eigenständiger Verantwortung, ihr Fehlverhalten ist der Verursacherin nicht
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