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Schadensersatz aus Prospekthaftung – als steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte

Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers (etwa eines Kommanditisten einer gewerblich tätigen Fonds-KG) wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer. Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1

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Der steuerlich missglückte Filmfonds – und der Steuerschaden

Der Anleger hat bei einer Aberkennung von Verlustzuweisungen und einer damit einhergehenden steuerlichen Nachforderung keinen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Steuervorteile, die bisher auf der Anerkennung der Verlustzuweisung beruhten. Denn im Rahmen des von ihm verfolgten Schadensersatzanspruchs, der dahin geht, so gestellt zu werden, als hätte er sich nicht beteiligt, besteht

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Filmfonds – und die erforderliche Risikoaufklärung der Anleger

Zu den Anforderungen an die in einem Prospekt eines Filmfonds enthaltene Aufklärung über die Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des Anlagemodells und über die Erzielung von Lizenzgebühren hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: InhaltsübersichtRisiko der steuerlichen AnerkennungRisiko variabler Lizenzgebühren Risiko der steuerlichen Anerkennung[↑] Im vorliegend entschiedenen Fall sind die Einzahlungen der

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Der Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen

Zahlt ein Filmproduktionsfonds dem zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer einen Einmalbetrag für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten, kann darin ungeachtet der Bezeichnung als verlorener Zuschuss die Gewährung eines partiarischen Darlehens gesehen werden, wenn mit der Zahlung eine Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung des Betrages abgesichert ist. Voraussetzung hierfür

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Prospektfehler eines Filmfonds (IMF 2)

Bei einem Filmfonds besteht das Hauptrisiko für den Anleger zumeist in der Abhängigkeit des wirtschaftlichen Erfolges vom erwarteten oder erhofften Geschmack des Kinopublikums. Ein Fondsprospekt kann fehlerhaft sein, wenn dieses Risiko verharmlost oder verschleiert wird, beispielsweise durch die unzutreffende Darstellung, ein Totalverlust sei nur bei einem kumulativen „Zusammentreffen mehrerer Risiken“

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Filmfonds – Rückvergütungen und die Haftung des Anlageberaters

Der Anlageberater trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Anleger hätte die Beteiligung auch bei gehöriger Aufklärung über die Rückvergütungen erworben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten

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Schadensersatz für fehlgeschlagene Anlagen in Medienfonds

Hat die Tochtergesellschaft eines Kreditinstituts als Anlageberater anhand eines für sie erkennbar fehlerhaften Anlageprospekts zu einem Medienfonds beraten, ohne die Prospektmängel richtig zu stellen, liegt eine Verletzung der Pflicht vor, die Kunden anleger- und objektgerecht zu beraten. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in den hier vorliegenden Fällen den

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Auskunftsansprüche der Anleger bei Publikums-Kommanditgesellschaften

Anleger, die sich als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter an einem Fonds (Filmfonds) in der Form von Publikums-Kommanditgesellschaften beteiligt haben, können Auskunft über Namen und Anschriften der übrigen an der Gesellschaft beteiligten Anleger verlangen, wenn ihnen im Innenverhältnis der Gesellschaft die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters (Kommanditisten) eingeräumt ist. In den vier

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Unterrichtungspflichten eines Treuhandkommanditisten

Eine Treuhandkommanditistin eines Filmfonds ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet, den Anleger über die ihr bekannte wesentliche Einbindung eines großen Vertriebsunternehmens zu unterrichten, dessen Hauptgesellschafter zugleich Mehrheitsgesellschafter der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft war. Eine Treuhandkommanditistin kann die Pflicht treffen, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für

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Prospektaussage zu Vorgängerfonds

Die Prospektaussagen, die Vorgängerfonds lägen „im Plan“, „über Plan“ bzw. seien unterplanmäßig stellen nicht nur eine unverbindliche werbende Anpreisung dar, sondern sind unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung relevant: Wie jetzt der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Prospekthaftungsprozesses zum dem Filmfonds „ApolloProMedia GmbH & Co. 1. Filmproduktion KG“ entschied, kann die falsche

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