Raub = Nötigung + Wegnahme

Für die raubspezifische Einheit von qualifizierter Nötigung und Wegnahme ist maßgeblich, ob es zu einer – vom Täter erkannten – nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit oder bereitschaft gekommen ist.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall besuchte der

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