Bundesfinanzhof (BFH)

Urteilsbegründung durch Bezugnahme

In Verfahren, die rechtlich und tatsächlich gleich liegen, verletzt es nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn der Bundesfinanzhof zur Begründung auf den begründeten Beschluss in der Parallelsache Bezug nimmt, der den Beteiligten vorliegt. 

Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die zurückgewiesene Anhörungsrüge

Gegen den die Anhörungsrüge verwerfenden oder zurückweisenden Beschluss kommt nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht; es kann nicht erneut Anhörungsrüge, weitere Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde oder außerordentliche Beschwerde erhoben werden.

Soweit die neuerliche Anhörungsrüge auch (erneut) gegen die Ausgangsentscheidung gerichtet sein

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Bundesfinanzhof

Das Fehlen der Entscheidungsgründe

Mit der Darlegung des Verfahrensmangels der fehlenden Urteilsbegründung in einer Nichtzulassungsbeschwerde hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:

Dabei hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass mit der Verfahrensrüge, das Finanzgericht habe nichts dazu ausgeführt, wie es die Einnahmen und Ausgaben im

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Der unerreichbare Auslandszeuge

Behauptet derjenige Beteiligte, der nach Auffassung des Gerichts einen im Ausland ansässigen Zeugen zu stellen hat, dessen Unerreichbarkeit, hat das Gericht den daran von der Gegenseite geäußerten substantiierten Zweifeln nachzugehen.

Geschieht dies nicht, liegt hierin ein Verfahrensmangel der unberechtigten Ablehnung

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Bundesfinanzhof

Der zweite Terminverlegungsantrag

Auch bei wiederholten Anträgen auf Terminverlegung aus gesundheitlichen Gründen kann die Ankündigung des Gerichts, bei weiteren Anträgen im Rahmen der Glaubhaftmachung nur noch eine amtsärztliche Begutachtung zu akzeptieren, unverhältnismäßig sein, wenn der weitere Terminverlegungsantrag auf eine neue unvorhersehbare Erkrankung (hier:

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Bundesfinanzhof

Revisionszulassung wegen Divergenz

Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert unter anderem, dass das Finanzgericht seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt.

Im Einzelnen sind für die

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