Kann ein Wurstproduzent jederzeit gerichtlich klären lassen, ob er dem sog. Fremdpersonalverbot nach § 6a Abs. 2 Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) unterliegt? Der Bundesfinanzhof sieht eine von einem Wurstproduzenten erhobene Feststellungsklage zumindest dann als
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