Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein Antrag der NPD auf Wiederholung einer einstweiligen Anordnung gegen die Verrechnung von Abschlagszahlungen des Bundestages ohne Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung gemäß § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG nur dann wiederholen,
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