Pizza

Pizzeria Falcone

Eine Geschäftsbezeichnung darf nicht ohne Zustimmung der Namensinhaber erfolgen. Eine Pizzeria darf sich daher ohne Zustimmung der Namensinhaber nicht „Falcone“ nennen.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Betreiberin einer Frankfurter Pizzeria verpflichtet, den Namen des

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

„… partners GmbH“

Die Verwendung des Begriffs „partners“ in der Firma einer GmbH ist zulässig.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in dem Fall einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese führt die Firma „n. partners mbH“. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hat die Löschung der Firma

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Oberlandesgericht München

Firma vs. (ausländische) Domain

Auf § 12 Satz 1 BGB gestützte Ansprüche eines Namensträgers (hier: ProfitBricks GmbH), die gegen den Inhaber von Domainnamen mit auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains (hier: profitbricks.es und profitbricks.us) gerichtet sind, setzen die Feststellung voraus, dass konkrete schutzwürdige Interessen

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Landgericht Hamburg

Der kostenlose Telefonbucheintrag eines Gewerbetreibenden

Gewerbetreibende können verlangen, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe „www.dastelefonbuch.de“ eingetragen zu werden.

Anlass für diese Entscheidung boten dem Bundesgerichtshof drei Fällen von Kundendienstbüros einer Versicherung, die von den Betreibern ihrer Telefonanschlüsse verlangt hatten, sie

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Die Firma als Markenverletzung

Der Antrag auf Einwilligung in die Löschung eines Firmenbestandteils geht weniger weit als der Antrag auf Einwilligung in die Löschung der vollen Firma; dagegen geht der Antrag auf Unterlassung der Nutzung eines Firmenbestandteils weiter als der Antrag auf Unterlassung der

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Stadtwerke Wolfsburg

Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird regelmäßig annehmen, dass ein Unternehmen, in dessen Firma der Bestandteil „Stadtwerke“ enthalten ist, zumindest mehrheitlich in kommunaler Hand ist, sofern dem entgegenstehende Hinweise in der Unternehmensbezeichnung fehlen. Als aufklärende Hinweise reichen in diesem Zusammenhang Bestandteile

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Buchstabenkombinationen als Firma

Der Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination kommt gemäß § 18 Abs. 1 HGB neben der Unterscheidungskraft auch die erforderliche Kennzeichnungseignung – und damit zugleich Namensfunktion (§ 17 Abs. 1 HGB) im Geschäftsverkehr – für die Firma von Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften zu,

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