Eine Gesellschaft kann die Eintragung ihres Firmennamens im Handelsregister in Versalien fordern; die Registereintragung eines Firmennamens ohne Übernahme der von der Gesellschaft verwendeten Schreibweise in Versalien kann ermessensfehlerhaft sein.
In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall wendet
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