Psychiatrie

Fixierung von psychisch Kranken

Das Bundesverfassungsgericht hat eine gut 3½ Jahre alte Richtervorlage des Amtsgerichts Fulda zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der landesrechtlichen Regelung zur Fixierung in § 21 Abs. 1 und Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten vom 04.05.2017 (PsychKHG-HE 2017)

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Verzweiflung

Fixierungen in der hessischen Psychiatrie

Das Bundesverfassunsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Fulda zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfe bei psychischen Krankheiten als unzulässig abgelehnt.

Das Vorlageverfahren betrifft die landesrechtliche Regelung zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen

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