Schlachthof

Regelmäßige Corona-Tests im Schlachthof?

Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und fleischverar­beitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten grundsätzlich mindestens zwei Mal pro Woche auf Kosten des Betriebsinhabers auf das Coronavirus getestet werden müssen, ist rechtswidrig, weil den jewei­ligen Produktionsbedingungen durch Befreiungstatbestände nicht berücksichtigt werden und es keine

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