Landgericht Leipzig

Keine Flohmärkte am Sonntag

Floh- und Trödelmärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Lediglich an verkaufsoffenen Sonntagen lässt das Gesetz derzeit solche Märkte zu. Allerdings ist der Landesgesetzgeber befugt, den zurzeit bestehenden gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz unter Berücksichtigung einer geänderten sozialen

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Geschäftsmann

Sonntags keine Flohmärkte

Die Durchführung von Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen ist regelmäßig rechtlich nicht zulässig, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin, eine gewerbliche Marktveranstalterin, wollte am 20. Februar 2011 in der Sporthalle Oberwerth in Koblenz einen Floh- und Trödelmarkt durchführen. Dies

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Flohmarkt am Sonntag

Sonntägliche Flohmärkte widersprechen dem Wesen der Sonntage i.S.d. § 4 Abs. 1 Alt. 2 NFeiertagsG, wenn sie nach ihrem Zweck, ihrer konkreten Ausgestaltung und ihrem Erscheinungsbild im öffentlichen Leben eine typisch werktägige Tätigkeit darstellen.
Dies ist auch bei Märkten möglich,

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Kein Flohmarkt am Sonntag

Es besteht kein Anspruch eines Veranstalters von Flohmärkten, einen Flohmarkt auch an Sonntagen und Feiertagen durchführen zu können. Dies entschied jetzt auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Feiertagsgesetzes das Verwaltungsgericht Neustadt und wies damit die Klage eines Flohmarkt-Veranstalters ab, nachdem dieser

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Kein Flohmarkt an Sonn- und Feiertagen

Die Ausrichtung eines Flohmarktes an einem Sonntag ist in Rheinland-Pfalz nicht zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Eilverfahren entschieden.Der Antragsteller hatte die Zulassung eines Flohmarktes an einem Sonntag begehrt. Nachdem dieser Antrag von der zuständigen

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