Floh- und Trödelmärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Lediglich an verkaufsoffenen Sonntagen lässt das Gesetz derzeit solche Märkte zu. Allerdings ist der Landesgesetzgeber befugt, den zurzeit bestehenden gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz unter Berücksichtigung einer geänderten sozialen
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