Für das Verwaltungsgericht Berlin bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Bestimmung Georgiens zum sicheren Herkunftsstaat mit Unionsrecht vereinbar ist.
Ende 2023 stufte der Bundesgesetzgeber Georgien als sicheren Herkunftsstaat ein. Das hat zur Folge, dass Asylverfahren von georgischen Staatsangehörigen in Deutschland
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