Flüchtlingsschutz bei subsidiär Schutzberechtigten – und der syrische Militärdienst

Bei der Strafverfolgung wegen Verweigerung des Militärdienstes in einem Konflikt, wenn der Militärdienst unter anderem Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassen würde, spricht im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung des Militärdienstes mit einem Verfolgungsgrund in Zusammenhang steht. Es

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Flüchtling Hamburg Hafen

Alleinstehende Flüchtlinge in der Sammelunterkunft – und die Sonderbedarfsstufe

Die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Bundesverfassungsgericht hat § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20

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Verwaltungsgericht Aachen

Die Flüchtlingsanerkennung durch einen EU-Mitgliedstaat – und das deutsche Asylverfahren

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu der Rechtsfrage gerichtet, ob das Unionsrecht dahin auszulegen ist, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem Mitgliedstaat (hier: Griechenland) einen anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) daran hindert, den bei ihm gestellten weiteren Antrag auf internationalen Schutz in einem Fall

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Flüchtling Hamburg Hafen

Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot – und die Berücksichtigung von Rückkehrhilfen

Maßstab für die im Rahmen der Prüfung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK anzustellende Gefahrenprognose ist grundsätzlich, ob der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nach seiner Rückkehr, gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen. Nicht

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Teddybär

Das Flüchtlingskind in Deutschland – und seine Eltern in Polen

Der Antrag eines Minderjährigen auf internationalen Schutz darf nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass seinen Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist. Dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union lag ein Fall aus Deutschland zugrunde:

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Flüchtling

Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling – und die zwischenzeitliche Volljährigkeit

Die Ablehnung der Erteilung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung an den Elternteil eines während dieses Verfahrens volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings verstößt nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gegen das Unionsrecht. Gleiches gilt für den Fall, dass ein solcher Antrag von einem minderjährigen Kind gestellt wird,

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Kindergeld – und der Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln

Der Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Kindergeld ist verfassungswidrig. Auf mehrere bereits im Jahr 2013 erfolgter Richtervorlagen des Niedersächsischen Finanzgerichts hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b EStG 2006 (in der Fassung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld

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Gerichtshof der Europäischen Unoin

Auslieferungen eines in Italien anerkannten Flüchtlings in die Türkei

Vor dem Bundesverfassungsgericht waren zwei Verfassungsbeschwerden teilweise erfolgreich, die sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen richteten, mit denen die Auslieferungen der Beschwerdeführer zum Zwecke der Vollstreckung einer Maßregel in die Türkei für zulässig erklärt wurden.2 Dere angegriffene Beschluss der Fachgerichte verletzen die Beschwerdeführer jeweils in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach

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Die Berliner Moria-Flüchtlinge

Das Bundesinnenministerium durfte das Einvernehmen zur Berliner Aufnahmeanordnung für zusätzliche „Moria-Flüchtlinge“ versagen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat, wie jetzt das Bundesinnenministerium entschieden hat, das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit erforderliche Einvernehmen zu einer humanitären Anordnung des Landes Berlin vom

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Justizzentrum Bremen

Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot – und die asylrechtliche Rückkehrentscheidung

Ein an eine Ausweisung anknüpfendes Einreise- und Aufenthaltsverbot der Ausländerbehörde kann auch dann mit einer Rückkehrentscheidung einhergehen, wenn lediglich eine in einem Asylverfahren ergangene Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vorliegt.  In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall reist ein türkischer Staatsangehöriger im Jahr 1975 kurz nach seiner Geburt

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Deutsche Botschaft

Trennung von seinen Kindern – zur Durchführung eines Visumverfahrens in Nigeria

Aktuell hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen es dem Beschwerdeführer zuzumuten ist, zur Durchführung eines Visumverfahrens in seinem Heimatland die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und damit eine wenigstens vorübergehende Trennung von seinen hier aufenthaltsberechtigten Kindern hinzunehmen: Der Ausgangssachverhalt Dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag die

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Landgericht Leipzig

Rückführung alleinstehender Flüchtlinge nach Bulgarien

Die Rückführung von alleinstehenden, nicht vulnerablen Personen, die in Bulgarien internationalen bzw. subsidiären Schutz erhalten haben, nach Bulgarien ist nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zulässig. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Urteilen jeweils unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts verpflichtet, für die

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Abschiebung

Abschiebungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot – und seine Bemessung

Ein im Asylverfahren anzuordnendes abschiebungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot kann ermessensfehlerfrei auf die Dauer von 30 Monaten befristet werden, wenn die Situation keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist und insbesondere Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar sind wie Umstände, die

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Kalender

Abschiebungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot – und die noch nicht abgeschlossene Berufsausbildung

Der Erfüllung des zentralen Merkmals einer in Abschnitt 4 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes geregelten Anspruchsgrundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels während des asylverfahrensbezogenen Aufenthalts im Bundesgebiet begründet ein aufenthaltsrechtlich beachtliches Rückkehrinteresse, dem im Rahmen der Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots Rechnung zu tragen ist. Der Abschluss einer qualifizierten

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Flüchtlinge

Familienflüchtlingsschutz – für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der Kernfamilie

Der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings hindert nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz; ist der Flüchtling im Laufe des Verfahrens volljährig geworden, müssen sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die

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Flüchtling Hamburg Hafen

Die Kosten der Flüchtlingsunterkünfte im Jahr 2015

Die Städte Xanten und Lennestadt haben keinen Anspruch auf eine Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden im Jahr 2015, die über die bereits vom Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Beträge hinausgeht. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und damit entsprechende erstinstanzlichen Urteile des

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Abschiebung

Abschiebung einer armenischen Familie – ohne ihren 16-jährigen Sohn

Die Abschiebung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Familie in ihr Heimatland Armenien ohne ihren 16-jährigen Sohn ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz rechtmäßig, wenn sich der Sohn der gemeinsamen Abschiebung durch Flucht entzogen hat. In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz reisten ein armenisches Ehepaar und ihre 2009 bzw. 2016 geborenen Kinder zusammen

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Abschiebung

Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen

Einem Flüchtling droht die Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen, wenn er aufgrund seines Verhaltens, seiner Wertvorstellungen und politischen Überzeugungen, seiner Sozialisierung im Ganzen und seines Erscheinungsbildes nicht in der Lage wäre, sich bei einer Rückkehr nach Afghanistan an diedortigen Lebensverhältnisse so anzupassen, dass er nicht in den Verdacht geraten

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Flüchtling Hamburg Hafen

Das unzuständige Jugendamt als Amtsvormund

Die Bestellung eines nach § 88 a SGB VIII örtlich unzuständigen Jugendamts als Amtsvormund für einen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist nicht zulässig. Mit dem durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 mit Wirkung zum 1.11.2015 eingeführten § 88 a SGB VIII

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Syrischer Bürgerkrieg

Syrische Wehrdienstflüchtlinge

Einem syrischen Asylbewerber ist nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, weil er sich dem syrischen Wehrdienst durch Flucht in das Ausland entzogen hat.  In dem hier vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschiedenen Fall reiste der 26 Jahre alte syrische Flüchtling im Jahr 2015 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag.

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Abschiebung

Nichtbefolgung einer Selbstgestellungsaufforderung -und die Dublin-Überstellungsfrist

Befolgt ein Asylantragsteller eine Aufforderung nicht, sich zu einem bestimmten Termin zur zwangsweisen Überstellung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Mitgliedstaat einzufinden (Selbstgestellung), folgt allein hieraus kein „Flüchtigsein“ im Sinne der Dublin III-VO, so dass eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate nicht gerechtfertigt ist. Dies hat das

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Flüchtling Hamburg Hafen

Aus Italien weitergereiste Asylsuchende

Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien dürfen nicht rücküberstellt werden. Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, dürfen, wie das das Oberverwaltungsgericht für das Land

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Verhandlungstisch

Der palästinensiche ipso facto-Flüchtling

Einem Staatenlosen palästinensischer Herkunft wird im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG Schutz oder Beistand im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 AsylG nicht länger gewährt, wenn sich auf der Grundlage einer individuellen Beurteilung aller maßgeblichen Umstände herausstellt, dass er sich in einer sehr unsicheren

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Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht teilt die Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens aktuell im Irak nicht mit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit mit einer (Gruppen-)Verfolgung im Sinne von § 3 AsylG rechnen müssen. Die politischen Spannungen nach der Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani durch die USA am 3.01.2020 ergeben

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Syrischer Bürgerkrieg

Kein Flüchtlingsschutz für Militärdienstentzieher aus Syrien

Syrischen Asylbewerbern ist nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, weil sie aus Furcht davor, zum Militärdienst in die syrische Armee oder zu Milizen eingezogen zu werden, ihr Heimatland verlassen haben. Dies entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in drei Fällen, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Flüchtlingen

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Flüchtling Hamburg Hafen

Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden

Jesiden aus dem Distrikt Sindjar im Irak haben keinen generellen Anspruch auf eine Flüchtlingsanerkennung, weil ihnen derzeit keine Verfolgung als Gruppe durch den Islamischen Staat (IS) mehr droht. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht  für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in zwei Asylverfahren anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben.

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Abschiebung

Abschiebehaft – und die unzulängliche Begründung der beantragten Haftdauer

Ein zulässiger Haftantrag der beteiligten Behörde ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungs- oder Überstellungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur Durchführbarkeit

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Flüchtling

Abschiebungshaft – und die Verfahrensdarstellung im Haftantrag

Eine Darstellung des maßgeblichen Verfahrens im Haftantrag ist entbehrlich, wenn die Verfahrensschritte, die nach den einschlägigen völkervertrags- oder unionsrechtlichen Regelungen für die Überprüfung der erforderlichen Dauer der Haft entscheidend sind, so dargestellt werden, dass der Haftrichter in eine Prüfung eintreten kann. Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder

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Syrischer Bürgerkrieg

Syrische Wehrdienstverweigerer – und der Flüchtlingsschutz

Einem syrischen Asylbewerber, der seinen Wehrdienst bereits geleistet hatte, aber fürchtete, zum Reservewehrdienst eingezogen zu werden, ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Wehrdienstentziehung die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Bereits nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in Münster war Syrern, die angegeben haben, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen

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Flüchtlinge

Rückführung unbegleiteter Minderjähriger

Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen muss ein Mitgliedstaat prüfen, ob für den Minderjährigen im Rückführungsstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden ist. Auch darf der Mitgliedstaat die Rückkehrentscheidung nicht vollstrecken, wenn zum Zeitpunkt der Abschiebung keine geeignete Aufnahmemöglichkeit mehr gewährleistet ist. Dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union lag

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Dublin III – und die Überstellungsfrist in Corona-Zeiten

Der EuGH soll es richten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung des Klärung angerufen, ob eine behördliche Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebungsanordnung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung infolge der COVID 19-Pandemie geeignet ist, den Lauf der in Art. 29 Abs. 1 Dublin III-Verordnung vorgesehenen

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Kirche

Kirchenasyl – und die Dublin-Überstellungsfrist

Kennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) den Aufenthaltsort eines Asylbewerbers, der sich im sog. „offenen“ Kirchenasyl befindet, kann es diesen nicht (mehr) als „flüchtig“ i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO ansehen und deswegen die Frist zur Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat nicht auf

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Flüchtling

Abschiebehaft – und der Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage lässig. des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur

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Mauretanien

Flucht vor der Sklaverei – und die Aufklärungspflicht des Gerichts

Der substantiierte Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat löst einen gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin stattgegeben, die sich gegen die Ablehnung ihrer Asylklage durch das Verwaltungsgericht Greifswald  und die Nichtzulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wendet. Das Verwaltungsgericht Greifswald

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Flüchtling Hamburg Hafen

Versagung von Prozesskostenhilfe im Asylverfahren – und der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit

Der Beschluss über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (hier: für eine asylrechtliche Aufstockungsklage) kann den klagenden Flüchtling in seiner durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten Rechtsschutzgleichheit verletzen.  Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus

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Flüchtling

Elternnachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Bestimmungen der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG gerichtet, mit dem insbesondere geklärt werden soll, ob beim Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen unbegleiteten Flüchtling nach Art. 10 Abs. 3 Buchst. a und Art. 2 Buchst. f RL 2003/86/EG das

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Flüchtling Hamburg Hafen

Verbindung einer Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung

Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung steht nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat und dieser Rechtsbehelf seine volle

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Gefängnis

Die Dauer der Abschiebungshaft – und die Angaben im Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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Der versagte Eilrechtsschutz in Asylsachen – und das Recht auf effektiven Rechtsschutz

Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte auch bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz Rechnung tragen. Dabei begegnet es zwar grundsätzlich

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Flüchtling

Sicherungshaft – und die Anforderungen an den Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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