Der Sturz des Assad-Regimes und die veränderte Sicherheitslage in Syrien können den Widerruf einer früher zuerkannten Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen. Der Widerruf der Flüchtlingseigenschaft für einen inzwischen erwachsenen Syrer, der im Jahr 2014 noch minderjährig nach Deutschland eingereist ist, kann daher rechtmäßig
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