Dublin III – und die Überstellungsfrist in Corona-Zeiten

Der EuGH soll es richten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung des Klärung angerufen, ob eine behördliche Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebungsanordnung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung infolge der COVID 19-Pandemie geeignet ist, den Lauf der in Art. 29 Abs. 1 Dublin III-Verordnung vorgesehenen

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Kirche

Kirchenasyl – und die Dublin-Überstellungsfrist

Kennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) den Aufenthaltsort eines Asylbewerbers, der sich im sog. „offenen“ Kirchenasyl befindet, kann es diesen nicht (mehr) als „flüchtig“ i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO ansehen und deswegen die Frist zur Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat nicht auf

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Flüchtling

Abschiebehaft – und der Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage lässig. des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zur Erforderlichkeit der Haft, zur

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Mauretanien

Flucht vor der Sklaverei – und die Aufklärungspflicht des Gerichts

Der substantiierte Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat löst einen gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin stattgegeben, die sich gegen die Ablehnung ihrer Asylklage durch das Verwaltungsgericht Greifswald  und die Nichtzulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wendet. Das Verwaltungsgericht Greifswald

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Flüchtling Hamburg Hafen

Versagung von Prozesskostenhilfe im Asylverfahren – und der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit

Der Beschluss über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (hier: für eine asylrechtliche Aufstockungsklage) kann den klagenden Flüchtling in seiner durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten Rechtsschutzgleichheit verletzen.  Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus

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Flüchtling

Elternnachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Bestimmungen der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG gerichtet, mit dem insbesondere geklärt werden soll, ob beim Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen unbegleiteten Flüchtling nach Art. 10 Abs. 3 Buchst. a und Art. 2 Buchst. f RL 2003/86/EG das

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Flüchtling Hamburg Hafen

Verbindung einer Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung

Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung steht nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat und dieser Rechtsbehelf seine volle

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Gefängnis

Die Dauer der Abschiebungshaft – und die Angaben im Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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Der versagte Eilrechtsschutz in Asylsachen – und das Recht auf effektiven Rechtsschutz

Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte auch bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz Rechnung tragen. Dabei begegnet es zwar grundsätzlich

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Flüchtling

Sicherungshaft – und die Anforderungen an den Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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Die Dauer der Überstellungshaft – und der Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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Abschiebung

Abschiebung – und das fehlende Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

Nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG darf ein Ausländer, gegen den öffentliche Klage erhoben oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, nur im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgewiesen und abgeschoben werden. Die hierzu ergangene bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof hat dessen hierfür nunmehr zuständige, neu eingerichtete XIII. Zivilsenat jezt

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Flüchtling

Abschiebungshaft – und der erforderliche Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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Landgericht Hamburg

Effektiver Rechtsschutz im Asylverfahren

Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist. Vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirkung verschaffen. Geht es in einem fachgerichtlichen Verfahren um die Frage, ob ein Folgeantrag gemäß

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Landgericht Hamburg

Familienflüchtlingsschutz – bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit in der Familie

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Gewährung von Familienflüchtlingsschutz nach § 26 AsylG an ein Kind, das eine andere Staatsangehörigkeit als die des schutzberechtigten Elternteils besitzt, von der in Art. 3 der Anerkennungsrichtlinie 2011/95/EU gründenden Befugnis der Mitgliedstaaten gedeckt ist, günstigere

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Landgericht Bremen

Zurückschiebungshaft – und die Anhörung ohne Rechtsanwalt

Die Haftanordnung in einem Zurückschiebungsverfahren ist nicht deshalb rechtswidrig, weil der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen bei der Anhörung beim Amtsgericht nicht zugegen war, wenn das Amtsgericht keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt für das Verfahren bevollmächtigt hatte. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Verfahrensbevollmächtigte des

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Gerichtliche Willkür im Asylverfahren

Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für die Ausübung öffentlicher Gewalt, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen. Der allgemeine Gleichheitssatz

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Die Dauer Abschiebungshaft – und der erforderliche Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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Abschiebung

Abschiebungshaft – und die möglicherweise noch bestehende Ausreisefrist

Der Haftrichter hat im Abschiebungshaftverfahren nicht zu prüfen, ob die Behörde die Abschiebung zu Recht betreibt, denn deren Tätigkeit unterliegt insoweit grundsätzlich allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dass der Betroffene vollziehbar ausreisepflichtig ist, ergibt sich insofern aus dem Bescheid der beteiligten Behörde, mit dem seine Ausreisepflicht festgestellt, ihm die

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Landgericht Bremen

Entscheidung des Amtsgerichts in einem Abschiebungshaftaufhebungsverfahren – und die Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde, mit welcher der Betroffene seine Rechtsverletzung durch die Entscheidung des Amtsgerichts in einem Haftaufhebungsverfahren (§ 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG) festgestellt haben will, ist ohne Zulassung statthaft. Sie ist auch zulässig (§ 71 FamFG), wenn der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen dessen aktuelle Anschrift nicht angegeben hat. Dies ändert

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Abschiebung

Abschiebungshaft – und die Begründung des Haftantrags

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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Abschiebung

Abschiebungshaft – und der zulässige Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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Abschiebungshaft – und die Rücknahme der Beschwerde

In dem Verfahren der Abschiebungshaft darf das Gericht dem Betroffenen nicht von sich aus nahe legen, seine Beschwerde gegen die Haftanordnung zurückzunehmen. Will der nicht anwaltlich vertretene Betroffene die Beschwerde gegen die Anordnung der Abschiebungshaft zurücknehmen, muss das Gericht ihn nicht nur darüber belehren, dass er weiter inhaftiert bleibt, sondern

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Abschiebungsschutz nur für einzelne Familienmitglieder

Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der Gefahrenprognose für die übrigen Mitglieder von einer gemeinsamen Rückkehr auszugehen. Bei der Prüfung von Abschiebungsverboten nach nationalem Recht wegen der Verhältnisse im Herkunftsland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Gefahrenprognose im Regelfall davon auszugehen, dass Eltern und die

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Kein Abschiebeverbot für Tunesien

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines tunesischen Staatsangehörigen gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zur Entscheidung angenommen. Das Verwaltungsgericht war unter Hinweis auf eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse von der in früheren Entscheidungen vertretenen Position abgerückt, der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Tunesien stehe ein Abschiebeverbot

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Abschiebung

Rücküberstellungshaft – und der erforderliche Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist wovon auch das Beschwerdegericht ausgeht eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen,

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Sicherungshaft – und der Fortsetzungsfeststellungsantrag

An einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft fehlt es, wenn und soweit er in dem von der Anordnung der Sicherungshaft erfassten Zeitraum aufgrund ärztlicher Überweisung in ein Krankenhaus verlegt wurde, es sei denn, der stationäre Aufenthalt findet wegen der angeordneten Sicherungshaft in einem Haftkrankenhaus, in einer

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Abschiebung

Sicherungshaft – und die fehlende Abschiebungsandrohung

Die Anordnung von Abschiebungshaft hat den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, wenn im Zeitpunkt der Haftanordnung eine Abschiebungsandrohung nicht vorlag und es deshalb an einer Vollstreckungsvoraussetzung fehlte. Zu den von dem Haftrichter zu prüfenden Vollstreckungsvoraussetzungen gehört grundsätzlich das Vorliegen einer Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG. Eine solche Androhung muss auch

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Einstellung eines asylrechtlichen Klageverfahrens

Auch wenn in einem asylrechtlichen Klageverfahren sowohl die Betreibensaufforderung als auch die anschließende Verfahrenseinstellung durch das Verwaltungsgericht als prozessordnungswidrig und Verstoß gegen Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG zu beanstanden, steht einer Verfassungsbeschwerde der Grundsatz der Subsidiarität entgegen, da der Asylbewerber in diesem Fall noch die Fortsetzung des Verfahrens beantragen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Prozesskostenhilfe im Verwaltungsprozess

Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art.19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Es ist dabei verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich, die Gewährung

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Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

Nimmt ein Asylbewerber seinen Antrag auf internationalen Schutz unter Aufrechterhaltung eines Antrags auf Feststellung nationaler Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG zurück, setzt die Wirksamkeit der Rücknahme die Darlegung voraus, dass das aufrechterhaltene Abschiebungsschutzbegehren nicht auf Gründe gestützt wird, die dem internationalen Schutz (Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz)

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Abschiebungshaft – und der unzureichende Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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Abschiebungshaft – und ihr Vollzug in der JVA?

Der Bundesgerichtshof hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung der Frage angerufen, ob Abschiebungshaft auch in einer ansonsten dem Vollzug der Strafhaft dienenden Justizvollzugsanstalt vollzogen werden kann: Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie

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Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung – nach stattgebendem gerichtlichem Eilbeschluss

Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag als unzulässig ab, weil dem Ausländer bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU internationaler Schutz gewährt worden ist, wird diese Entscheidung mit einer stattgebenden Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts unabhängig von den Gründen der Stattgabe kraft Gesetzes unwirksam. Das Asylverfahren ist sodann in

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Abschiebungshaft – und die Anforderungen an den Haftantrag

Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung. Zulässig ist der Haftantrag der beteiligten Behörde nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft,

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