Das Bundesinnenministerium durfte das Einvernehmen zur Berliner Aufnahmeanordnung für zusätzliche „Moria-Flüchtlinge“ versagen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat, wie jetzt das Bundesinnenministerium entschieden hat, das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit
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