Abwehransprüche, die auf dem öffentlichen Baurecht fußen, können nur von Grundstückseigentümern geltend gemacht werden, nicht von Mietern.
Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde zurückgewiesen. Gegenstand war ein baurechtlicher Nachbarstreit um ein Asylbewerberheim auf dem ehemaligen Fliegerhorst in
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