Für den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen einerseits und zu subsidiär Schutzberechtigten andererseits bestehen unterschiedliche Voraussetzungen. Dies steht mit höherrangigem Recht im Einklang. In den vier jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen wurden die von den Angehörigen zwischen 2016 und 2019 gestellten Visumanträge zum Nachzug von bzw. zu ihren zu diesen Zeitpunkten
Lesen