Der verweigerte Militärdienst in Syrien

§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG erfasst vorbehaltlich entgegenstehender Umstände des Einzelfalls auch die Verweigerung des Militärdienstes durch Antragsteller, die sich im militärdienstpflichtigen Alter befinden, zum Kreis derer gehören, die voraussichtlich dem Militärdienst unterliegen und bei denen beachtlich wahrscheinlich

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Die Anerkennung als Flüchtling

Die Anerkennung als Flüchtling kann syrischen Flüchtlingen dann verweigert werden, wenn sie vor der Ausreise keiner individuellen Verfolgung ausgesetzt waren.

So hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

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Keine Dublin-Überstellung nach Ungarn

Ein Asylantragsteller darf wegen systemischer Mängel nicht nach Ungarn zur Durchführung eines Asylverfahrens überstellt werden.

In dem hier vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschiedenen Fall war der allein stehende syrische Asylantragsteller im Jahre 2014 u.a. über Ungarn in die Bundesrepublik

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Überlange Dublin-Verfahren

Auch bei einer überlangen Dauer des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaates (hier: über neun Monate) besteht keine Pflicht zum Selbsteintritt des ersuchenden Mitgliedstaates nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-Verordnung infolge einer Ermessensreduzierung auf Null.

Aus der Rechtsprechung des

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Flüchtling ja – aber kein Asyl?

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage aufgeworfen, ob für die (nur) auf Asylanerkennung gerichtete Verpflichtungsklage überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, nachdem das Bundesamt von seinem Selbsteintrittsrecht nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin-II-VO) Gebrauch gemacht und den Asylbewerber

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Asyl für den US-Deserteur?

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte sich in einem aktuellen Fall mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus einem Drittstaat in der Europäischen Union Asyl gewährt werden kann.

Anlaß hierfür bot ein Fall aus Deutschland: Im

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Kurdische PKK-Flüchtlinge

Ein Aus­schluss von der Flücht­lings­a­n­er­ken­nung nach § 3 Abs. 2 AsylVfG wegen Be­tei­li­gung des Aus­län­ders an be­stimm­ten Straf­ta­ten oder Hand­lun­gen kann auch auf der Grund­la­ge des ab­ge­senk­ten Be­weis­ma­ßes in § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG nur an­ge­nom­men wer­den, wenn

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