Wenn ein außergewöhnlicher Umstand dazu führt, dass nicht alle vorgesehenen Flüge stattfinden können, ist dem Luftverkehrsunternehmen bei der Beurteilung der zweckmäßigen Maßnahmen ein Spielraum zuzubilligen. Deshalb kann ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem außergewöhnlichen Umstand und der Annullierung eines Fluges auch
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