Eine unterbliebene Ersatzbeförderung kann eine Vereitelung der Reise und damit einen Reisemangel darstellen. Jedenfalls stellt die Aufforderung nach einem missglückten Beförderungsversuch, die Koffer am Gepäckbeförderungsband wieder abzuholen, eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung seitens des Reiseveranstalters dar.
In dem hier vom Landgericht
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