Kommt es bei einem Umsteigeflug innerhalb der Europäischen Union zu einer Verspätung, kann die den ersten Flug durchführende Fluggesellschaft vor den Gerichten in einem anderen Mitgliedstaat, in dem das Endziel des Fluges liegt, auf Entschädigung verklagt werden. So hat der Gerichtshof der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall einer
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