Flug

Fluggastrechte – und der Anschlussflug

Der Ausgleichsanspruch für Fluggäste wegen großer Verspätung gilt auch bei einem Flug mit direkten Anschlussflügen, bei dem die Flüge von unterschiedlichen ausführenden Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Wurden die Flüge von einem Reisebüro kombiniert, das einen Gesamtpreis in Rechnung gestellt und einen einheitlichen

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Flughafen München

Der vorverlegte Flug

Ein Flug ist als „annulliert“ anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt.

Wurde ein bestimmter Flug gebucht, kann unter Umständen auch dann ein Ausgleichsanspruch gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen bestehen, wenn ihm die Buchung nicht übermittelt

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Flughafen

Fluggastrechte – und die Anwaltskosten

Das ausführende Luftverkehrsunternehmen muss einem Fluggast, dem ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 FluggastrechteVO zusteht, grundsätzlich auch die Kosten für die vorgerichtliche Geltendmachung des Anspruchs durch einen Rechtsanwalt ersetzen, wenn es die ihm gemäß Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO obliegende Informationspflicht

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Flugzeugflügel

Alkoholisiert im Flugzeug

Wird durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und aggressives Verhalten die Luftsicherheit auf einem Transatlantikflug gefährdet, darf  die Beförderung des Fluggastes verweigert werden.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall die Klage auf Entschädigungsleistung und Schadensersatz

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Flugbegleiterin

Heißer Kaffee in der Luft

Für die Haftung einer Fluglinie im Fall eines umgekippten Kaffees ist es nicht notwendig, dass sich ein flugspezifisches Risiko realisiert hat.

Mit dieser Begründung hat der Gerichtshof der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall einem Mädchen, das sich während

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Ärger mit dem Urlaubsflug

Sommerzeit ist Urlaubszeit und Reisezeit. Ein beachtlicher Anteil der Reisen sind Flugreisen. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Urlaub bereits mit Flugverspätungen oder Annullierungen beginnt. Auch der Verlust der Reisekoffer kann den Start ins Urlaubsvergnügen stören. Wer seine Ansprüche auf

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Flugverspätung mangels Landeerlaubnis

Die Verspätung eines Flugs geht regelmäßig auf außergewöhnliche Umstände zurück, wenn sie darauf beruht, dass das pünktlich gestartete Flugzeug am Ankunftsflughafen keine Landeerlaubnis erhält.

Die Fluggesellschaft ist nach Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung befreit, wenn

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Online-Marketing

Flugverspätung wegen Taubenschlag

Ein durch Vogelschlag verursachter Turbinenschaden, der den Abbruch eines Starts erzwingt oder den erneuten Einsatz eines beim Landeanflug beschädigten Flugzeugs hindert, begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung.

Das Luftfahrtunternehmen wird von der Verpflichtung zu

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Regierungsviertel

Der verpasste Anschlussflug

Ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung steht einem Fluggast auch dann zu, wenn er infolge der Flugverspätung einen Anschlussflug verpasst. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs bemisst sich in diesem Fall nach der Verspätung bei der Ankunft am Endziel.

Den Fluggästen

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Vogelschlag und Fluggastrechte

Ein Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung. Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof in zwei Fällen, in denen ein Flug aufgrund eines durch Vogelschlag verursachen Turbinenschadens erheblich verspätet war oder annulliert worden ist, Ausgleichsansprüche von Flugreisenden nach

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Landgericht Hamburg

Der verpasste Anschlussflug

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Ausgleichsansprüche von Flugreisenden nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Fluggastrechteverordnung wegen einer Flugverspätung entschieden.

Die Kläger beanspruchen jeweils eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 €. Sie buchten bei der beklagten Iberia S.A. eine

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Der verspätete Zubringerflug

Den Fluggästen eines verspäteten, nach Art. 3 Abs. 1 in den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung fallenden Flugs steht ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung zu, soweit sie infolge der Verspätung ihr individuelles Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden

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