Das Bundesverwaltungsgericht stärkt den Vertrauensschutz bei staatlichen Beihilfen: Maßgeblich ist die Rechtmäßigkeit im Zeitpunkt der Bewilligung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rückforderung von Betriebsbeihilfen in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro gegenüber der Flughafen Frankfurt Hahn GmbH für rechtswidrig erklärt. Nach
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