Es besteht kein Schadensersatzanspruch eines Passagiers gegen einen Flughafenbetreiber, wenn der Passagier seinen Flug versäumt, weil er oder seine mitreisenden Familienmitglieder nicht die Voraussetzungen für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle (EasyPASS) erfüllen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit war die Betreiberin eines Großflughafens verklagt, der mit dem elektronischen Grenzkontrollsystem
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