Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Luftfahrtunternehmen ihre Preisangebote im Internet veröffentlicht, sind auf Inlandsflüge die Mehrwertsteuer und für Kreditkartenzahlungen die Gebühren anzugeben. Im Falle eines fehlenden kostenfreien Check-in-Angebots sind außerdem die Check-in-Gebühren anzugeben. So hat der Gerichtshof der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall eines Vorabentscheidungsersuchens des Consiglio
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