Erleidet ein (Pauschal-)Reisender infolge schwerer Turbulenzen erhebliche Verletzungen, kann ihm nach dem Montrealer Übereinkommen neben Schmerzensgeld auch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bis zur Höhe des vollständigen Reisepreises zustehen. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch gegen den Pauschalreiseveranstalter
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