Die Rechtswidrigkeit der „Südumfliegung“ am Flughafen Frankfurt Main ist wieder offen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zur „Südumfliegung“ am Flughafen Frankfurt Main aufgehoben und den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die
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