Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur sogenannten „Müggelsee-Route“ bestätigt. Die Flugroute ist vorgesehen für Abflugverfahren von der Nordbahn des Flughafens in Richtung Osten. Nach einem Überflug im Süden von Bohnsdorf und einer Linkskurve führt die
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