Auch ein Kleinkind ohne Sitzplatzanspruch kann bei Flugverspätungen einen Anspruch auf Ausgleichzahlung haben. Der Anspruch für Kleinkinder entfällt nur, wenn sie keinen Flugpreis entrichtet haben. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines eingetragenen Rechtsdienstleisters aus abgetretenem Anspruch stattgegeben und den in Hannover ansässigen
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