Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
Hintergrund dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs war ein Fall aus Nordrhein-Westfalen: Im Rahmen eines von
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