Ausbaumaßnahmen an der Ems

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Klagen eines Segelvereins, eines Grundstückseigentümers und eines Fischers gegen eine vorläufige Anordnung von Teilmaßnahmen zum Ausbau der Bundeswasserstraße Ems abgewiesen. Ebenfalls abgewiesen wurde die Klage des Segelvereins, mit der er Schutzmaßnahmen und Schadensersatz

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Strom aus der Fulda

Die in dem Wassergesetz eines Landes – im jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall des Landes Niedersachsen – enthaltene Regelung, wonach das Grundeigentum nicht zur Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Gewässern, ausgenommen für das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen

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