Nach der Billigung durch den Deutschen Bundestag haben die Grundgesetzänderungen zur Föderalismusreform II und das dazugehörige Begleitgesetz heute auch im Bundesrat die erforderlichen Mehrheiten erhalten.
Danach sind Bund und Länder verfassungsrechtlich verpflichtet, ihre Neuverschuldung ab 2011 zurückzuführen. Die Länder dürfen
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