„Schuldenbremse“ beschlossen

Der Bundestag hat heute die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und für ein Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform beschlossen. Kern der Reformen ist die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert werden soll. Mit ihr wird die deutsche Finanzverfassung grundlegend verändert.

Die wesentlichen

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