Es stellt eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz dar, wenn im sozialgerichtlichen Eilverfahren eine nur unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache trotz Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage erfolgt. Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ansonsten dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner
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